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Winterdienst und Streudienst in Wilhelmshaven

Als Eigentümer haften Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand stürzt. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Ihre Flächen, sind ab den frühen Morgenstunden im Einsatz und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.

Was wir übernehmen

Der Umfang wird im Angebot festgehalten, damit später klar ist, was vereinbart wurde.

  • Räumen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder Salz nach Vorgabe
  • Einsatzbereitschaft an Werktagen und am Wochenende
  • Kontrollgänge bei anhaltendem Frost
  • Lückenlose Dokumentation aller Einsätze
  • Bereitstellung und Auffüllen der Streugutbehälter

Passend für

  • Vermieter mit Räumpflicht
  • Hausverwaltungen und WEG
  • Gewerbeobjekte mit Kundenverkehr

Unsicher, ob das passt?

Schildern Sie uns Ihr Objekt. Wenn eine andere Leistung sinnvoller ist oder ein Fachbetrieb übernehmen sollte, sagen wir Ihnen das offen.

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Winterdienst im Detail

Ab wann wird geräumt?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr müssen Flächen begehbar sein. Wir starten entsprechend früher und kontrollieren im Tagesverlauf nach.

Übernehmen Sie die Haftung für die Räumpflicht?

Mit dem Winterdienstvertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen auf uns über. Die Einsatzdokumentation ist im Schadensfall Ihr Nachweis.

Gibt es den Winterdienst auch kurzfristig?

Saisonverträge planen wir idealerweise bis Oktober. Kurzfristige Anfragen prüfen wir nach freier Kapazität, sprechen Sie uns einfach an.

Sagen Sie uns, worum es geht.

Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt und den gewünschten Umfang. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.